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16.11.2011, 09:35 Uhr | B. Bense Übersicht | Drucken
Resolution zum Gesetz zur Abwasser Dichtigkeitsprüfung
Antrag zur Ratssitzung am Montag, 18.07.2011

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Niehoff,

in der CDU-Fraktionssitzung und Klausurtagung am Freitag wurde ausführlich über die vom Land NRW geforderten Dichtigkeitsprüfungen für private Abwasserleitungen diskutiert.  



Die CDU Schöppingen/Eggerode ist grundsätzlich für den Schutz des Grundwassers und die Vermeidung von schädlichen Einleitungen in das Erdreich.

Wir sind jedoch der Auffassung, dass die vom Land in §§ 61 ff des Landeswassergesetz – LWG NRW aufgestellten Forderungen zur Überprüfung der Privaten Abwasserleitungen (Dichtigkeitsprüfungen) unverhältnismäßig, wissenschaftlich nicht belegbar und auch nicht im Einklang mit dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes stehen.

Wir sehen durch diese völlig überzogene (einseitige) Landesregelung eine sehr kostenaufwendige und große Ungleichbehandlung der Bürger in NRW, die wir so nicht hinnehmen wollen und gegen die wir hiermit deutlich protestieren. 

Insbesondere folgende Aspekte sollten ausreichend geklärt werden: 

1.   Steht das LWG NRW im rechtlichen Konsens mit dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes? 

2.   Werden die im LWG NRW geforderten Dichtigkeitsprüfungen von privaten Abwasser-leitungen aufgrund von wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen gefordert, die das Gefährdungspotenzial von undichten Kanälen bei privaten Grundstücksentwässerungs-leitungen untersucht haben?  

 Begründung:

Zu 1.: Nach Auffassung von Rechtsexperten ist die NRW-Regelung zur Dichtheitsprüfung nicht mehr

anwendbar. Sie verstoße gegen geltendes Bundesrecht. Hierzu wäre die Aufstellung eines unabhängigen Rechtsgutachtens durch die Landesregierung NRW erforderlich, bevor der Bürger mit Forderungen und erheblichen Kosten belastet wird.
Der Grundwasserschutz sollte bundeseinheitlich
geregelt sein oder werden.

Zu 2.: Sofern es bisher noch keine fundierten Erkenntnisse gibt, die eventuelle schädliche Einleitungen durch Abwasserleitungen in das Erdreich belegen, handelt es sich bei den bisher aufgezeigten möglichen Gefährdungspotentialen lediglich um Vermutungen. Vermutungen dürfen jedoch nicht Grundlage für gesetzliche Forderungen gegenüber den Bürgern sein.
Von 
der Landesregierung wäre daher zunächst durch unabhängige Gutachten zu belegen, ob von undichten privaten häuslichen Abwasserleitungen eine Gefahr für das Grundwasser ausgeht.


Wir beantragen hiermit eine Resolution oder ein entsprechendes Schreiben an die
z
uständige Landesregierung und die Landtagsabgeordneten (unseres Kreises Borken) zu beschließen, mit dem Ziel dieses Gesetz zu ändern oder auszusetzen, damit dem Bürger unsinnige und vermeidbare Kosten erspart bleiben. 

 

Mit freundlichen Grüßen

  (Bernd Bense)

Fraktionsvorsitzender 



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